Heilmittelverordnung / Privatverordnung

Heilmittelrichtlinien Ergotherapie für gesetzlich Versicherte

Mit Grundlage der Heilmittelrichtlinien gilt einheitlich für alle Heilmittel das Verordnungsmuster Formular Nr 13. Die Richtlinien gelten verbindlich für Vertragsärzte, Versicherte und gesetzliche Krankenkassen. Der sogenannte Verordnungsfall beinhaltet eine orientierende Behandlungsmenge, mit welcher das Therapieziel erreicht werden sollte, aber nicht zwingend muß. Die orientierende Behandlungsmenge ( z.B. für eine psychisch-funktionelle Behandlung 40 Einheiten) darf überschritten werden. Die entsprechenden, auf der Heilmittelverordnung nötigen Eintragungen / Positionen können vom Arzt/ Ausstellenden dem aktuellen Heilmittelkatalog entnommen werden.
Eine Verordnung ist hier nur gültig, wenn alle nötigen Positionen dem Heilmittelkatalog entsprechend eingetragen wurden.
Die Zuzahlung der Versichernten bei Heilmitteln beträgt 10 % der Gesamtkosten des Heilmittels.

Ergotherapie als Privatverordnung

Eine weitere Möglichkeit, therapeutische Leistungen in meiner Praxis wahrzunehmen ist neben dem Beihilfe-oder Selbstzahlermodus eine Privatverordnung. Diese ermöglicht einen regelfreieren Umgang mit er Anzahl der Stundeneinheiten wie auch der individuellen Frequenz. Sie schildern Ihrem Arzt wie auch sonst die Hintergründe für Ihr Anliegen. Auf dem Rezept muß enthalten sein; *Name, *Diagnose, *Heilmittel ( ergotherapeutische Behandlungsmethode z Bsp psychisch-funktionelle Therapie)
*Anzahl der Einheiten, *Datum, Stempel Unterschrift des Verordnenden
Vor Beginn wird ein Honorarvertrag zwischen Therapiepraxis und Klient/ Patient abgeschlossen. Die Kosten orientieren sich an Dauer und Methode, in der Regel angelehnt an den Preisen der GKV.


Leistungen in meiner Praxis

Diese Leistungen erbringe ich  für gesetzliche und private Krankenkassen / Versicherte, Versicherte nach dem Bundesbeihilfegesetz sowie auch als Selbstzahlerleistung. Die Ausstellung einer entsprechenden Heilmittelverordnung/ Privatverordnung ist nötig und  kann durch einen Haus,-Fach,-Zahnarzt bzw auch psychotherapeutisch erfolgen.
Unter „Prävention“ finden Sie alle sogenannten nichttherapeutischen Leistungen,  welche weder eine Heilmittel- noch eine Privatverordnung benötigt.

Motorisch funktionelle Behandlung

Bei Störungen der motorischen Funktion und der daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen.

Neuropsychologisch orientiertes Hirnleistungstraining

Dient der Therapie krankheitsbedingter Schädigungen mentaler Funktionen, insbesondere kognitiver Störungen und den daraus resultierenden Einschränkungen z.B. von Konzentration, Orientierung, Gedächtnisleistungen, betreffend auch die Aktivitäten des täglichen Lebens und der Teilhabe.

Psychisch-Funktionelle Behandlung

Dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der psychosozialen und sozioemotionalen Funktionen und der daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen.

Thermische Anwendungen

Möglich als Begleitung der motorisch-funktionellen oder sensomotorisch-perzeptiven Behandlung.

Sensomotorisch-Perzeptive Behandlung

Bei Störungen der sensomotorischen und perzeptiven Funktionen und der daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen.

Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld

Wenn Probleme in der Selbstversorgung und Alltagsbewältigung zu Schwierigkeiten im häuslichen und sozialen Umfeld führen, als Hausbesuch möglich.
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